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BSG, 27.09.2007 - B 9/9a SB 30/07 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Leipzig - S 4 SB 52/04
- LSG Sachsen - L 6 SB 51/06
- BSG, 27.09.2007 - B 9/9a SB 30/07 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84
Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme …
Auszug aus BSG, 27.09.2007 - B 9/9a SB 30/07 B
Zu dieser Kategorie rechnen Bescheide, mit denen ein Erhöhungsantrag abgelehnt wird, nicht (vgl BSGE 58, 27 = SozR 1300 § 44 Nr. 16). - BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 27.09.2007 - B 9/9a SB 30/07 B
Er behauptet nur, dass sie von der Rechtsprechung noch nicht entschieden sei, setzt sich hingegen nicht mit Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu § 48 SGB X oder vergleichbaren Regelungen auseinander, um deutlich zu machen, dass die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung nicht genügend Anhaltspunkte für die Beantwortung der betreffenden Frage enthält (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8;… SozR 3-1500 § 146 Nr. 2). - BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92
Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung
Auszug aus BSG, 27.09.2007 - B 9/9a SB 30/07 B
Er behauptet nur, dass sie von der Rechtsprechung noch nicht entschieden sei, setzt sich hingegen nicht mit Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu § 48 SGB X oder vergleichbaren Regelungen auseinander, um deutlich zu machen, dass die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung nicht genügend Anhaltspunkte für die Beantwortung der betreffenden Frage enthält (…vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8; SozR 3-1500 § 146 Nr. 2). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 27.09.2007 - B 9/9a SB 30/07 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).